Im Reich der Mitte ist alles Porno

Der Nachrichtendienst heise.de meldet, dass in China, dem Vorbildstaat für Zensurbegeisterte, im Bemühen um die Notwendigkeit, eine harmonische Gesellschaft zu erzeugen (vgl. Wikipedia) im Jahr 2009 die Zahl der wegen Pornographie gesperrten Webseiten auf rund 9000 gestiegen sei. Im Rahmen dieser ach so harmonischen Bemühungen seinen dann auch gleich noch 5400 Menschen verhaftet worden, zitiert Heise die Nachrichtenagentur Reuters. Gegen 4000 Menschen soll es Ermittlungen geben – rund viermal so viel wie noch 2008.

Wie üblich hält sich China bedeckt über die Zahl der Verurteilungen, wir können aber sicher aus dem bisher eher breit angelegten Verhalten der chinesischen Regierung rückschliessen.

Der Meldung zufolge wollen die Behörden über 1,5 Millionen unzüchtige Inhalte gefunden haben. Die bisherige Erfahrung mit der chinesischen Regierungsauffassung lässt hier vermuten, dass die unzüchtigen Inhalte bereits bei sehr harmlosen Darstellungen und Beschreibungen beginnen und bis zu ganz alleine und ohne Regierungshilfe formulierten Meinungen reichen.

Abgesehen von der schlichten Frage, was eigentlich den uniformen Machthabern diverser Zensurstaaten so sehr daran missfällt, dass ihre Bürger selbst über den Konsum von Pornographie entscheiden, bietet sich hier die moralische Keule natürlich sehr gut an, um politisch missliebige Äußerungen zu unterdrücken.

Dass diese Idee nicht nur in China auf fruchtbaren Boden fällt und zum Verhaltensmuster latent angstgetriebener Regierender zu gehören scheint, hat in Europa beispielsweise die Debatte um die Sperr-Infrastruktur für das Internet gezeigt, bei der in den Staaten, die ein solches System anwenden, bei dem Polizeibehörden eigenmächtig Inhalte indizieren dürfen, bei weitem nicht nur (kinder-)pornographische Inhalte auf den jeweiligen Listen gelandet sind. Weitere Beispiele reichen vom pauschalen verdächtigen ganzer Zielgruppen wie den Flugreisenden in der Frage der alle Schamgrenzen überwindenden „Sicherheits-Peepshow“ durch den Einsatze von Nacktscannern (euphemistisch auch als Körperscanner bezeichnet) oder der Beliebigkeitsdurchsuchung von Fotografen, die als “Terroristen mit Aufklärungsmission” im öffentlichen Raum mittels der „Section 44“-Regelung (http://tiny.cc/D3Luu) von der Polizei angehalten werden.

(tok)

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